Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 11 O 484/10

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Deutsche Postbank AG, Friedrich-Ebert-Allee 114 – 126, 53113 Bonn, 89.659,83 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 31.01.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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