Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 33 O 192/10 U.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 39.933,51 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.08.2010 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.


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