Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 4b O 180/10 U.

Tenor

  • I                Die Klage wird abgewiesen.

  • II                Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

  • III              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Sicherheit kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.


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