Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 9 O 93/11

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, die Freigabe des beim Amtsgericht 76437 Rastatt, Aktenzeichen HL 26/10 hinterlegten Betrages in Höhe von 14.833,07 € nebst 1% Zinsen p.a. seit dem 01.12.2010 an die Klägerin zu bewilligen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 18.000,00 € vorläufig vollstreckbar.


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