Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 22 S 125/11

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 8. Juni 2011 verkündete Ur-teil des Amtsgerichts Düsseldorf – Az.: 53 C 6591/10 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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