Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 004 Qs-60 Js 1009/09-15/12 B.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die dem Beschwerdeführer aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung wird auf € 304,64 festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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