Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 25 S 139/11 U. 95b C 88/11Amtsgericht Wuppertal

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 24. Oktober 2011 verkündete Teilurteil des Amtsgerichts Wuppertal  – 95b  C 88/11 -   abgeändert und wie folgt

neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt 10.731,58 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz

von              2.316,00 € seit dem 04.08.2009,

von                270,00 € seit dem 06.01.2010,

von              2.524,96 € seit dem 05.02.2010,

von                 627,62 € seit dem 24.06.2011,

von                 250,00 € seit dem 06.01.2011 und

von              2.750,00 € seit dem 04.02.2011

an die Klägerin zu zahlen.

Wegen 709,04 € und weitergehender Zinsen sowie 24,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20. April 2011 wird die Klage abgewiesen.

Die weiteren Entscheidungen bleiben dem Schlussurteil vorbehalten.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweiligen zu vollstreckenden Betrages. Sicherheit kann durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse geleistet werden.

Die Revision wird zugelassen.

Streitwert für das Berufungsverfahren:  10.731,58 €.


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