Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 2b O 263/08 U.

Tenor

  • 1 Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 71.050,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2008 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe der Bürgschaftsurkunden der Y Aktiengesellschaft vom 01.12.2006 (Urkundennummer 20120106NK003) und 23.02.2007 (Urkundennummer 20022307NK004).

  • 2 Darüber hinaus wird der Beklagte zu 1) verurteilt, an die Klägerin 1.071,00 € außergerichtliche Kosten zu zahlen.

  • 3 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • 4 Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen der Beklagte zu 1) zu 1/3, die Klägerin zu 2/3. Die Klägerin trägt ferner die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und 3). Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

  • 5 Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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