Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 19 S 119/11

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird der Tenor des am 29.09.2011 verkündeten Zwischenurteils des Amtsgerichts Viersen – 30 C 31/10 – unter Zurückweisung des Rechtsmittels zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

Die Klage ist zulässig.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten.


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