Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 4a O 17/12 U.

Tenor

I.              Die einstweilige Verfügung vom 10.02.2012 wird aufrecht erhalten.II.              Die weiteren Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsbe-klag¬ten zu 1) zu 1/2 und den Verfügungsbeklagten zu 2) und zu 3)  jeweils zu 1/4 auferlegt. 


123456789101112131415161718192021222324252627282930

Entscheidungsgründe:

3132333435363738394041424344454647484950
51

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.