Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 1 O 193/11

Tenor

  • 1 Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Schadensersatz in Höhe von 46.699,49 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.03.2011 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung sämtlicher Ansprüche aus der Kommanditbeteiligung an der A mit der Zeichner-Nr. B.

  • 2 Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Ansprüche aus der Beteiligung gemäß Ziffer 1 im Verzug befindet.

  • 3 Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger von allen steuerlichen und wirtschaftlichen Nachteilen freizustellen, die mittelbar oder unmittelbar aus der Beteiligung des Klägers an der A mit der Zeichner-Nr. B resultieren.

  • 4 Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger weitere 2.165,80 € für außergerichtlich entstandene Kosten der Rechtsverfolgung zu bezahlen.

  • 5 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • 6 Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 40 % und die Beklagte zu 60 %.

  • 7 Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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