Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 2a O 384/11

Tenor

I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 1.641,96 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.01.2012 zu zahlen

II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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