Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 11 O 40/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.490,72 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.12.2011 zu zahlen.

 

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages.


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