Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 21 T 108/12 42 C 15008/11

Tenor

Die sofortige Beschwerde vom 09.05.2012 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 18.04.2012 – 42 C 15008/11 – wird zurückgewiesen.


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