Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 4b O 119/07 U.

Tenor

.              Die Klage wird abgewiesen.II.              Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.III.              Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden. IV.              Der Streitwert wird auf 250.000,00 Euro festgesetzt. 

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