Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 007 Qs 31/12 138 Gs - 70 Js 2221/12 -230/12 Amtsgericht Düsseldorf

Tenor

              Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass die Durchsuchung am 05.07.2012 rechtswidrig war.

Die Staatskasse trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers.


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