Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 22 S 100/12

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 25.04.2012, Az. 24 C 516/10, teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 466,48 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.11.2009 sowie 60,33 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 52 % und der Beklagte zu 48 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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