Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 7 O 135/10 U.

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger 8.298,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich des selbstständigen Beweisverfahrens, tragen die Kläger zu 48 % und die Beklagten zu 52 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung von Seiten der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


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