Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 33 O 126/12

Tenor

Bei der Antragsgegnerin ist ein Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Gesetzes über die Drittelbeteiligung im Aufsichtsrat zu bilden.

             Die Gerichtskosten trägt die Antragsgegnerin. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.Der Geschäftswert wird auf 500.000,-- € festgesetzt. 


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