Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 21 T 65/13 24 C #### Amtsgericht Düsseldorf

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss

                  des Amtsgerichts Düsseldorf vom 7. Mai 2013 - 24 C #####/#### -

                  abgeändert und wie folgt neu gefasst:

                  Dem Beklagten wird für den ersten Rechtszug Prozesskosten-

                  hilfe bewilligt.

                  Zugleich wird Rechtsanwältin Q, H- B-Allee,

                  40237 Düsseldorf zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung

                  der Rechte beigeordnet.


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