Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 21 S 343/12 U.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 20. September 2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Neuss – 75 C #####/#### – abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 917,12 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27. Oktober 2011 zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger vorgerichtlich entstandene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 56,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27. Oktober 2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


12345678910111213141516171819202122

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.