Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 21 S 353/13

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 06.11.2013, Az. 47 C #####/####, wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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