Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 25 T 276/14

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 10. April 2013 wird zurückgewiesen.

Der Schuldner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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