Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 14c O 227/14

Tenor

I.

Der Antragsgegnerin wird bei Meidung eines vom Gericht für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Falle der Wiederholung bis zu zwei Jahren, letztere zu vollziehen an den jeweiligen gesetzlichen Vertretern der Antragsgegnerin, untersagt, im geschäftlichen Verkehr in der Europäischen Union

Stühle mit folgenden Merkmalen

-              eine durchgehende, ergonomisch geformte Sitzschale,

-              bei der Sitz- und Rückenfläche aus jeweils einer etwa gleich großen

    rechteckigen Grundform mit abgerundeten Ecken bestehen,

-              die mit vier stämmigen, runden Beinen kombiniert wird,

-              wobei die Stuhlbeine leicht nach außen stehen

gemäss den nachfolgenden Abbildungen zu benutzen, insbesondere anzubieten oder anbieten zu lassen, einschliesslich zu bewerben, und/oder abzubilden:

Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik. Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.   Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

          Abb. 1                                Abb. 2                                          Abb. 3

Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.     Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.      Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

    Abb. 4                             Abb. 5                                      Abb. 6

Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik. Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.  Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

Abb. 7                                  Abb. 8                                     Abb. 9

Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.    Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.   Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

Abb. 10                                          Abb. 11                                     Abb. 12

Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.     Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.        Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

Abb. 13                              Abb. 14                                Abb. 15

             Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.           Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

     Abb. 16                                               Abb. 17

Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik. Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

Abb. 18                                  Abb. 19                                             Abb. 20

Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.    Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.    Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

   Abb. 21                           Abb. 22                                 Abb. 23

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Abb. 24                                          Abb. 25                                          Abb. 26

Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik. Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

Abb. 27                                          Abb. 28                                          Abb. 29

Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik. Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.  Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

Abb. 30                                              Abb. 31                                 Abb. 32

Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.   Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.   Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

        Abb. 33                                     Abb. 34                                 Abb. 35

Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.  Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

Abb. 36                                    Abb. 37                                Abb. 38

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Abb. 39                                    Abb. 40                                  Abb. 41

Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

Abb. 42

II.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

III.

Bei Zustellung dieses Beschlusses soll eine beglaubigte Abschrift der Antragsschrift ohne Anlagen beigefügt werden.

IV.

Der Streitwert wird auf 250.000,-- Euro festgesetzt.


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