Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 25 T 724/14

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 30.06.2014 wird aufgehoben.

Der sonstige Beteiligte wird als Beteiligter am Verfahren gemäß §§ 7 Abs. 3, 418 Abs. 3 Nr. 2 FamFG zugelassen.


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