Teilurteil vom Landgericht Düsseldorf - 6 O 280/14

Tenor

I.

Der Beklagte zu 1. wird verurteilt, an die Kläger als Gläubiger zur gesamten Hand 19.360.760,79 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28. August 2014 zu zahlen.

II.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

III.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des zwangsweise durchzusetzen Betrages, welche auch durch die unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Gebiet der Europäischen Union als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden darf.


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