Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 34 O 80/14
Tenor
1.
Die Klage wird hinsichtlich der Beklagten zu 2) abgewiesen.
2.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
Streitwert hinsichtlich der Beklagten zu 1):
bis zum 11.03.2015: 25.000,-- €
ab dem 12.03.2015: Kosten aus 25.000,-- €
Streitwert hinsichtlich der Beklagten zu 2): 25.000,-- €
1
Tatbestand
3Der Kläger ist ein Verein zur Einhaltung des lauteren Wettbewerbs.
4Die Beklagte zu 2) vertreibt Nahrungsergänzungsmittel, die Beklagte zu 1) ist ein Werbesender.
5Am 18.06.2014 zwischen 11:00 und 12:00 Uhr warben die Beklagten in der Dauerwerbesendung „A – natürlich gut“ mit den im Klagantrag aufgenommenen Aussagen unter anderem für die Produkte „BLRM mit CLA“ und dem Produkt C“.
6Der Kläger mahnte die Beklagten zu 1) und zu 2) jeweils mit Schreiben vom 14.08.2014 ab.
7Die Beklagte zu 1) erwiderte zunächst mit Schreiben vom 29.08.2014, in der sie eine Verpflichtungserklärung abgab; insoweit wird auf Anlage K 4 verwiesen. Am Ende der Unterlassungserklärung heißt es: „Die Unterlassungserklärung gilt nach der Rechtsprechung allein für die konkret bezeichneten Aussagen und alle kerngleichen Handlungen. Sie ist einer analogen Auslegung nicht zugänglich und erstreckt sich insbesondere nicht auf einzelne Elemente dieser Werbung.“ Weiter heißt es, dass die Abmahnung im übrigen als unbegründet zurückgewiesen wird und dann weiter: „Wir verweisen dazu auf das heutige Schreiben von RA Hermes D.“
8Rechtsanwalt D führte in seinem Schreiben vom 29.08.2014 nach Abgabe einer Verpflichtungserklärung für die Beklagte zu 2) aus: „Die vorstehende Unterlassungsverpflichtungserklärung meiner Mandantin bezieht sich nach den Kriterien der ständigen Rechtsprechung nur auf die konkrete Verletzungsform und alle kengleichen Handlungen. Sie ist daher einer analogen Anwendung nicht zugänglich.“
9Der anwaltliche Vertreter des Klägers erklärte im Schreiben vom 03.09.2014 gegenüber der Beklagten zu 1), dass „die Unterlassungserklärung nur zum Teil geeignet sei, die Rechte unseres Mandanten zu sichern“ und gab „Gelegenheit zu erklären, dass das Unterlassungsversprechen auch im Kern gleiche Verletzungshandlungen (bezüglich identisch und vergleichbar zusammengesetzter Produkte) erfasst.“ Gegenüber dem anwaltlichen Vertreter der Beklagten zu 2) erklärte der Klägervertreter in einem Schreiben vom 03.09.2014: „Sie wissen, dass unserem Mandanten nicht nur im Hinblick auf die konkrete Verletzungshandlung ein Unterlassungsanspruch zusteht, sondern auch auf im Kern gleiche Verletzungshandlungen. Da unser Mandant mit seiner Abmahnung einen gegenüber der von Ihnen offerierten Unterlassungserklärung umfassendere Unterlassungserklärung gefordert hat, kann vertreten werden, dass das Unterlassungsversprechen auf die beworbenen Produkte beschränkt abgegeben wurde.“
10Die Beklagte zu 1) überreichte mit Schreiben vom 12.09.2014 „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich“ eine weitere Unterlassungserklärung vom 12.09.2014 und erklärte dazu: “Die Unterlassungserklärung gilt nach der Rechtsprechung allein für die konkret bezeichneten Aussagen und alle kerngleichen Handlungen. Sie ist einer analogen Auslegung nicht zugänglich und erstreckt sich insbesondere nicht auf einzelne Elemente dieser Werbung.“ Die angefügte Unterlassungserklärung vom 12.09.2014 wird abgegeben unter Ziffer 1 „für das Produkt ALRM mit CLA“ und unter Ziffer 2 „für das Produkt D“; insoweit wird auf Anlage K 5 verwiesen.
11Der anwaltliche Vertreter der Beklagten zu 2) reagierte auf das Schreiben vom 03.09.2014 nicht mehr.
12Der Kläger vertritt die Auffassung, es bestehe trotz der von beiden Beklagten abgegebenen Unterlassungserklärungen weiterhin ein Rechtsschutzbedürfnis und eine Wiederholungsgefahr für eine weitergehende Unterlassungserklärung, die auf „anderweitige Nahrungsergänzungsmittel mit dem Inhaltsstoff CLA“ ausgedehnt sei; er habe einen Unterlassungsanspruch insgesamt für Nahrungsergänzungsmittel mit dem Inhaltsstoff CLA.
13Der Kläger hat zunächst beantragt,
14I.
15die Beklagten zu verurteilen, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen durch den Geschäftsführern der Beklagten,zu unterlassen,im geschäftlichen Verkehr
161. für Nahrungsergänzungsmittel mit dem Inhaltsstoff CLA, insbesondere für das Produkt „A“ zu werben:
171.1.
18„Wir haben schon weit über 100.000 Kunden gehabt, die gesagt haben ‚Hey, damit bin ich schlanker geworden‘. Jetzt geht’s noch schneller! Denn wir haben das neue CLA, `ne neue Rezeptur. Und da geht das ganze noch schneller. Auf zur Bikini- und Badehosenfigur!“,
191.2.
20„Und CLA ist ja übrigens was, … was ganz viele Spitzensportler benutzen … Und bei denen geht’s auch darum, vor nem Wettkampf noch mal möglichst lange leistungsstark zu werden. Das bedeutet, alles überflüssige Fett aus dem Körper erstmal raus, dass man maximale Leistung bringen kann. Und das natürlich mit möglichst wenig Aufwand. Und da ist CLA wirklich seit mittlerweile mehr als 3 Jahrzehnten absolut bewährt, auch und gerade in der Sportwissenschaft, um eben die Leute leistungsfähig und fit zu halten. Und es wirkt wahre Wunder“,
211.3.
22„LRM steht für Liquid Resorption Matrix. Das bedeutet, wir haben es wasserlöslich gemacht ... Und das bedeutet ganz konkret, dass es noch schneller und noch stärker wirkt, dass wir also noch direkter zu unserer Wunschfigur kommen können“,
231.4.
24„Ich kann Ihnen belegen, dass Sie die ersten Erfolge schon nach wenigen Wochen sehen werden, in weniger als einem Monat. Ich zeige Ihnen gleich `ne ganz tolle Studie. Da geht’s um den Verlust von Bauchumfang in nur 4 Wochen. Und das haben wir einfach noch mal wirklich dramatisch schneller gemacht.“,
251.5.
26„CLA ist ein Stoff, eine mehrfach ungesättigte Fettsäure, wenn man das ganze wissenschaftlich sieht, das sich direkt gegen das Bauchfett wendet“,
271.6.
28„Man nimmt ja überall ab, außer an den Stellen, wo man eigentlich möchte. Darum redet man ja auch von Problemzonen zum Beispiel beim Po, zum Beispiel beim Bauch, zum Beispiel bei den Hüften. Warum ist das so? Weil das Fett in dieser Region ein besonderes Fett ist. Das ist extrem hartnäckig, weil es so speziell eingekapselt ist. Und der Körper kommt da nur ganz, ganz schwer ran. Und jetzt müssen Sie das vergleichen, wenn Sie zum Beispiel nen dreckiges T-Shirt waschen. Sie bekommen das mit nem Vollwaschmittel gut sauber bis auf vielleicht die eins, zwei hartnäckigen Flecken, die da drauf sind. Dafür brauchen Sie einen speziellen Fleckentferner. Und A LRM ist der Fleckentferner für Ihr Bauchfett und Ihre Problemzonen. Die kriegen Sie damit ganz gezielt weg“,
291.7.
30„Unser neues CLA ist 100% wasserlöslich. Und jetzt können Sie schon sehen, das kommt sofort, ab dem Moment, wo Sie die Kapsel eingenommen haben, kommt das CLA überall an Ihr Bauchfett ran von allen Seiten. Und kann dadurch natürlich noch viel schneller wirken und noch viel schneller zaubern“,
311.8.
32„Der Vorteil von A LRM ist nämlich, dass es hier nicht nur darum geht, Fett abzubauen, sondern es geht gleichzeitig darum, unterstützende Muskulatur aufzubauen und so die Haut zu straffen“,
331.9. mit der Abbildung
34und dem Text:
35„Das ist ein Effekt, der in ungefähr 4 Wochen auftritt, und zwar mit dem ölhaltigen Produkt. Wir sind da also noch mal deutlich besser und schneller geworden“,
361.10.
37„Hautstraffung und gleichzeitige Muskulaturformung!“,
381.11. mit der Tabelle:
391.12.
40„Ich würde Ihnen gern mal zeigen, was passiert, wenn man einfach 4 Wochen lang CLA nimmt. Diese Studie von der schwedischen Universität in Uppsala, die zeigt das sehr anschaulich. Da haben 25 Teilnehmer mitgemacht, die alle unter Bauchfett gelitten haben … In nur 4 Wochen haben die Teilnehmer im Durchschnitt 2 ½ Zentimeter an Hüftumfang verloren … Das ist noch die ölgebundene Substanz. Wir haben jetzt die wasserlösliche Substanz. Gleiche Dosierung! 1575 Milligramm. Ist eine sensationell hohe Dosierung. Die haben wir beibehalten. Wir haben es aber für den Körper noch schneller verfügbar gemacht. Und das bedeutet, dass Sie diesen Effekt, den Sie gerade gesehen haben, 2 ½ Zentimeter weniger in 4 Wochen, den können wir noch mal drastisch verkürzen auf 2 bis 3 Wochen“,
411.13.
42„…wenn wir uns das noch mal angucken, diesen Gewichtsverlust, den wir hier haben, dann sehen wir, dass der erst so nach den ersten 10 Tagen so richtig Pfad aufnimmt“,
432. für das Mittel „B“ gemäß:
44mit der Abbildung:
45und dem Text:
46„…wenn wir uns das noch mal angucken, diesen Gewichtsverlust, den wir hier haben, dann sehen wir, dass der erst so nach den ersten 10 Tagen so richtig Fahrt aufnimmt. Und jetzt kommen die Booster Kapseln ins Spiel, die wir hier beim Tagesangebot dabei haben. Die sind gedacht für die ersten 7 Tage. Also für das Stück, wo die Kurve hier noch ein kleines Bisschen flacher verläuft … B Kapseln, jeden Tag zwei Booster Kapseln. Das bringt Ihren Stoffwechsel so auf Vordermann, dass das B LRM noch schneller greifen kann. Also damit beschleunigen Sie diese Abnahme noch mal richtig“,
47sofern dies geschieht, wie in der auf dem TV-Verkaufsender QVC am 18. Juni 2014 ausgestrahlten Dauerwerbesendung „A– natürlich gut“ (Anlage K 1)
48ausgenommen eine Werbung für die Produkte „A LRM mit CLA“ und „C Kapseln“.
49Der Kläger hat dann beantragt,
50I.
51die Beklagten zu verurteilen, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen durch den Geschäftsführern der Beklagten,zu unterlassen,im geschäftlichen Verkehr
521. für Nahrungsergänzungsmittel mit dem Inhaltsstoff CLA, insbesondere für das Produkt „C CLA“ zu werben:
531.1.
54„Wir haben schon weit über 100.000 Kunden gehabt, die gesagt haben ‚D, damit bin ich schlanker geworden‘. Jetzt geht’s noch schneller! Denn wir haben das neue CLA, `ne neue Rezeptur. Und da geht das ganze noch schneller. Auf zur Bikini- und Badehosenfigur!“,
551.2.
56„Und CLA ist ja übrigens was, … was ganz viele Spitzensportler benutzen … Und bei denen geht’s auch darum, vor nem Wettkampf noch mal möglichst lange leistungsstark zu werden. Das bedeutet, alles überflüssige Fett aus dem Körper erstmal raus, dass man maximale Leistung bringen kann. Und das natürlich mit möglichst wenig Aufwand. Und da ist CLA wirklich seit mittlerweile mehr als 3 Jahrzehnten absolut bewährt, auch und gerade in der Sportwissenschaft, um eben die Leute leistungsfähig und fit zu halten. Und es wirkt wahre Wunder“,
571.3.
58„LRM steht für Liquid Resorption Matrix. Das bedeutet, wir haben es wasserlöslich gemacht ... Und das bedeutet ganz konkret, dass es noch schneller und noch stärker wirkt, dass wir also noch direkter zu unserer Wunschfigur kommen können“,
591.4.
60„Ich kann Ihnen belegen, dass Sie die ersten Erfolge schon nach wenigen Wochen sehen werden, in weniger als einem Monat. Ich zeige Ihnen gleich `ne ganz tolle Studie. Da geht’s um den Verlust von Bauchumfang in nur 4 Wochen. Und das haben wir einfach noch mal wirklich dramatisch schneller gemacht.“,
611.5.
62„CLA ist ein Stoff, eine mehrfach ungesättigte Fettsäure, wenn man das ganze wissenschaftlich sieht, das sich direkt gegen das Bauchfett wendet“,
631.6.
64„Man nimmt ja überall ab, außer an den Stellen, wo man eigentlich möchte. Darum redet man ja auch von Problemzonen zum Beispiel beim Po, zum Beispiel beim Bauch, zum Beispiel bei den Hüften. Warum ist das so? Weil das Fett in dieser Region ein besonderes Fett ist. Das ist extrem hartnäckig, weil es so speziell eingekapselt ist. Und der Körper kommt da nur ganz, ganz schwer ran. Und jetzt müssen Sie das vergleichen, wenn Sie zum Beispiel nen dreckiges T-Shirt waschen. Sie bekommen das mit nem Vollwaschmittel gut sauber bis auf vielleicht die eins, zwei hartnäckigen Flecken, die da drauf sind. Dafür brauchen Sie einen speziellen Fleckentferner. Und Cilhouette LRM ist der Fleckentferner für Ihr Bauchfett und Ihre Problemzonen. Die kriegen Sie damit ganz gezielt weg“,
651.7.
66„Unser neues CLA ist 100% wasserlöslich. Und jetzt können Sie schon sehen, das kommt sofort, ab dem Moment, wo Sie die Kapsel eingenommen haben, kommt das CLA überall an Ihr Bauchfett ran von allen Seiten. Und kann dadurch natürlich noch viel schneller wirken und noch viel schneller zaubern“,
671.8.
68„Der Vorteil von CLRM ist nämlich, dass es hier nicht nur darum geht, Fett abzubauen, sondern es geht gleichzeitig darum, unterstützende Muskulatur aufzubauen und so die Haut zu straffen“,
691.9. mit der Abbildung
70und dem Text:
71„Das ist ein Effekt, der in ungefähr 4 Wochen auftritt, und zwar mit dem ölhaltigen Produkt. Wir sind da also noch mal deutlich besser und schneller geworden“,
721.10.
73„Hautstraffung und gleichzeitige Muskulaturformung!“,
741.11. mit der Tabelle:
751.12.
76„Ich würde Ihnen gern mal zeigen, was passiert, wenn man einfach 4 Wochen lang CLA nimmt. Diese Studie von der schwedischen Universität in Uppsala, die zeigt das sehr anschaulich. Da haben 25 Teilnehmer mitgemacht, die alle unter Bauchfett gelitten haben … In nur 4 Wochen haben die Teilnehmer im Durchschnitt 2 ½ Zentimeter an Hüftumfang verloren … Das ist noch die ölgebundene Substanz. Wir haben jetzt die wasserlösliche Substanz. Gleiche Dosierung! 1575 Milligramm. Ist eine sensationell hohe Dosierung. Die haben wir beibehalten. Wir haben es aber für den Körper noch schneller verfügbar gemacht. Und das bedeutet, dass Sie diesen Effekt, den Sie gerade gesehen haben, 2 ½ Zentimeter weniger in 4 Wochen, den können wir noch mal drastisch verkürzen auf 2 bis 3 Wochen“,
771.13.
78„…wenn wir uns das noch mal angucken, diesen Gewichtsverlust, den wir hier haben, dann sehen wir, dass der erst so nach den ersten 10 Tagen so richtig Pfad aufnimmt“,
792. für Nahrungsergänzungsmittel wie „C Kapseln“ gemäß Anlage B2-2:
80mit der Abbildung:
81und dem Text:
82„…wenn wir uns das noch mal angucken, diesen Gewichtsverlust, den wir hier haben, dann sehen wir, dass der erst so nach den ersten 10 Tagen so richtig Fahrt aufnimmt. Und jetzt kommen die Booster Kapseln ins Spiel, die wir hier beim Tagesangebot dabei haben. Die sind gedacht für die ersten 7 Tage. Also für das Stück, wo die Kurve hier noch ein kleines Bisschen flacher verläuft … C Kapseln, jeden Tag zwei Booster Kapseln. Das bringt Ihren Stoffwechsel so auf Vordermann, dass das C LRM noch schneller greifen kann. Also damit beschleunigen Sie diese Abnahme noch mal richtig“,
83sofern dies geschieht, wie in der auf dem TV-Verkaufsender QVC am 18. Juni 2014 ausgestrahlten Dauerwerbesendung „A – natürlich gut“ (Anlage K 1)
84ausgenommen eine Werbung für die Produkte „A LRM mit CLA“ und „C CLA Boost Kapseln“,
85Der Kläger hat hilfsweise zum Klagantrag zu Ziffer I. 1 beantragt,
86die Beklagten zu verurteilen, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen durch den Geschäftsführern der Beklagten,zu unterlassen,im geschäftlichen Verkehr
871. für Nahrungsergänzungsmittel wie „A LRM mit CLA“ gemäß Anlage B2-2 zu werben:
881.1.
89„Wir haben schon weit über 100.000 Kunden gehabt, die gesagt haben ‚Hey, damit bin ich schlanker geworden‘. Jetzt geht’s noch schneller! Denn wir haben das neue CLA, `ne neue Rezeptur. Und da geht das ganze noch schneller. Auf zur Bikini- und Badehosenfigur!“,
901.2.
91„Und CLA ist ja übrigens was, … was ganz viele Spitzensportler benutzen … Und bei denen geht’s auch darum, vor nem Wettkampf noch mal möglichst lange leistungsstark zu werden. Das bedeutet, alles überflüssige Fett aus dem Körper erstmal raus, dass man maximale Leistung bringen kann. Und das natürlich mit möglichst wenig Aufwand. Und da ist CLA wirklich seit mittlerweile mehr als 3 Jahrzehnten absolut bewährt, auch und gerade in der Sportwissenschaft, um eben die Leute leistungsfähig und fit zu halten. Und es wirkt wahre Wunder“,
921.3.
93„LRM steht für Liquid Resorption Matrix. Das bedeutet, wir haben es wasserlöslich gemacht ... Und das bedeutet ganz konkret, dass es noch schneller und noch stärker wirkt, dass wir also noch direkter zu unserer Wunschfigur kommen können“,
941.4.
95„Ich kann Ihnen belegen, dass Sie die ersten Erfolge schon nach wenigen Wochen sehen werden, in weniger als einem Monat. Ich zeige Ihnen gleich `ne ganz tolle Studie. Da geht’s um den Verlust von Bauchumfang in nur 4 Wochen. Und das haben wir einfach noch mal wirklich dramatisch schneller gemacht.“,
961.5.
97„CLA ist ein Stoff, eine mehrfach ungesättigte Fettsäure, wenn man das ganze wissenschaftlich sieht, das sich direkt gegen das Bauchfett wendet“,
981.6.
99„Man nimmt ja überall ab, außer an den Stellen, wo man eigentlich möchte. Darum redet man ja auch von Problemzonen zum Beispiel beim Po, zum Beispiel beim Bauch, zum Beispiel bei den Hüften. Warum ist das so? Weil das Fett in dieser Region ein besonderes Fett ist. Das ist extrem hartnäckig, weil es so speziell eingekapselt ist. Und der Körper kommt da nur ganz, ganz schwer ran. Und jetzt müssen Sie das vergleichen, wenn Sie zum Beispiel nen dreckiges T-Shirt waschen. Sie bekommen das mit nem Vollwaschmittel gut sauber bis auf vielleicht die eins, zwei hartnäckigen Flecken, die da drauf sind. Dafür brauchen Sie einen speziellen Fleckentferner. Und Cilhouette LRM ist der Fleckentferner für Ihr Bauchfett und Ihre Problemzonen. Die kriegen Sie damit ganz gezielt weg“,
1001.7.
101„Unser neues CLA ist 100% wasserlöslich. Und jetzt können Sie schon sehen, das kommt sofort, ab dem Moment, wo Sie die Kapsel eingenommen haben, kommt das CLA überall an Ihr Bauchfett ran von allen Seiten. Und kann dadurch natürlich noch viel schneller wirken und noch viel schneller zaubern“,
1021.8.
103„Der Vorteil von C LRM ist nämlich, dass es hier nicht nur darum geht, Fett abzubauen, sondern es geht gleichzeitig darum, unterstützende Muskulatur aufzubauen und so die Haut zu straffen“,
1041.9. mit der Abbildung
105und dem Text:
106„Das ist ein Effekt, der in ungefähr 4 Wochen auftritt, und zwar mit dem ölhaltigen Produkt. Wir sind da also noch mal deutlich besser und schneller geworden“,
1071.10.
108„Hautstraffung und gleichzeitige Muskulaturformung!“,
1091.11. mit der Tabelle:
1101.12.
111„Ich würde Ihnen gern mal zeigen, was passiert, wenn man einfach 4 Wochen lang CLA nimmt. Diese Studie von der schwedischen Universität in Uppsala, die zeigt das sehr anschaulich. Da haben 25 Teilnehmer mitgemacht, die alle unter Bauchfett gelitten haben … In nur 4 Wochen haben die Teilnehmer im Durchschnitt 2 ½ Zentimeter an Hüftumfang verloren … Das ist noch die ölgebundene Substanz. Wir haben jetzt die wasserlösliche Substanz. Gleiche Dosierung! 1575 Milligramm. Ist eine sensationell hohe Dosierung. Die haben wir beibehalten. Wir haben es aber für den Körper noch schneller verfügbar gemacht. Und das bedeutet, dass Sie diesen Effekt, den Sie gerade gesehen haben, 2 ½ Zentimeter weniger in 4 Wochen, den können wir noch mal drastisch verkürzen auf 2 bis 3 Wochen“,
1121.13.
113„…wenn wir uns das noch mal angucken, diesen Gewichtsverlust, den wir hier haben, dann sehen wir, dass der erst so nach den ersten 10 Tagen so richtig Pfad aufnimmt“.
114Nachdem die Beklagte zu 1) in der mündlichen Verhandlung am 11.03.2015 zu der Anlage K 5 erklärt hat, dass mit dem Satz „für die konkret bezeichneten Aussagen und alle kerngleichen Handlungen“ sowohl kerngleiche Produkte als auch kerngleiche Aussagen/Werbung für Produkte gemeint sei,
115hat der Kläger den Rechtsstreit gegenüber der Beklagten zu 1) für erledigt erklärt. Die Beklagte zu 1) hat sich der Erledigungserklärung angeschlossen. Der Kläger und die Beklagte zu 1) haben wechselseitig Kostenanträge gestellt.
116Die Beklagte zu 2) beantragt,
117die Klage abzuweisen.
118Die Beklagte zu 1) vertritt die Auffassung, spätestens mit ihrer Unterlassungserklärung vom 12.09.2014 und ihrem Anschreiben vom 12.09.2014 habe sie umfassend die begehrte Unterlassungserklärung abgegeben.
119Die Beklagte zu 2) vertritt die Auffassung, dass sich ihre Unterlassungsverpflichtungserklärung vom 29.08.2014 nicht nur isoliert und allein auf die konkrete Verletzungsform, sondern auch auf alle kerngleichen Handlungen bezogen habe. Es fehle der Klage zu Ziffer I.1. und zu Ziffer I.2. von Anfang an das Rechtsschutzbedürfnis, weil nach Abgabe der Unterlassungserklärung keine Wiederholungsgefahr bestehe.
120Wegen des weiteren Sach- und Rechtsstandes wird auf die zwischen den Parteien gewechselten und zur Gerichtsakte gereichten Schriftsätze nebst Anlagen und das Protokoll vom 11.03.2015 verwiesen.
121Entscheidungsgründe
122Die Klage ist im Verhältnis zur Beklagten zu 1) übereinstimmend für erledigt erklärt worden (II.) und gegenüber der Beklagten zu 2) nicht begründet (I.).
123I.
124Der Kläger kann von der Beklagten zu 2) nicht die begehrte Unterlassung aus Wettbewerbsrecht gemäß §§ 8 Abs. 1 und 3, 3 Abs. 1 4 Nr. 11, 5 Abs. 1 und 2 Nr. 1 UWG verlangen, weil es an der Wiederholungsgefahr fehlt.
125Die Wiederholungsgefahr im Sinne von § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG, eine materielle Anspruchsvoraussetzung, ist ausgeräumt, weil die Beklagte zu 2) eine den Unterlassungsanspruch nach Inhalt und Umfang voll abdeckende, hinreichend bestimmte Unterlassungserklärung schon mit Schreiben vom 29.08.2014 abgegeben hat.
126Die von der Beklagten zu 2) auf die Abmahnung des Klägers vom 14.08.2014 im Schreiben vom 29.08.2014 abgegebene Verpflichtungserklärung vom 29.08.2014 bezog sich nicht nur auf die drei konkret benannten Produkte „A LRM mit CLA“, „“Ct-Kapseln“ und „E-Kapseln Haut, Haare & Nägel“. Denn das Anschreiben, wonach die Unterlassungsverpflichtungserklärung „sich nach den Kriterien der ständigen Rechtsprechung nur auf die konkrete Verletzungsform und alle kerngleichen Handlungen“ bezieht, stellt ausdrücklich klar, dass die Unterlassungserklärung sich auch auf „kerngleiche Handlungen“ bezieht. „Kerngleiche Handlungen“ beziehen sich sowohl auf „kerngleiche Aussagen“, also Aussagen, die kerngleich zu den in der Unterlassungserklärung aufgeführten Aussagen sind, als auch auf „kerngleiche Produkte“, also Produkte, die kerngleich zu den in der Unterlassungserklärung aufgeführten drei Produkten sind. Diese Auffassung wird bestätigt durch die Ausführungen des anwaltlichen Vertreters des Klägers in seinem Schreiben vom 03.09.2014 (Anlage K 7): Dort heißt es nämlich bewusst zurückhaltend, es „kann vertreten werden, dass das Unterlassungsversprechen auf die beworbenen Produkte beschränkt abgegeben wurde“, mit anderen Worten, das Unterlassungsversprechen w a r umfassend abgegeben, es könnte lediglich anders verstanden werden.
127II.
128Die Kostenentscheidung beruht hinsichtlich der Beklagten zu 2) auf § 91 ZPO, hinsichtlich der Beklagten zu 1) auf § 91a Abs. 1 ZPO.
129Nachdem der Rechtsstreit hinsichtlich der Beklagten zu 1) übereinstimmend in der mündlichen Verhandlung für erledigt erklärt worden ist, entspricht es unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach der Überzeugung des Gerichts der Billigkeit, der Klägerin die Kosten aufzuerlegen. Die Klage war von Anfang an gegenüber der Beklagten zu 1) nicht begründet.
130Denn schon die von der Beklagten zu 1) auf die Abmahnung des Klägers vom 14.08.2014 im Schreiben vom 29.08.2014 abgegebene Verpflichtungserklärung vom 29.08.2014 bezog sich nicht nur auf die drei konkret benannten Produkte „C LRM mit CLA“, „“A-Kapseln“ und „E-Kapseln Haut, Haare & Nägel“. Denn das Anschreiben, wonach die Unterlassungsverpflichtungserklärung „nach der ständigen Rechtsprechung allein für die konkret bezeichneten Aussagen und alle kerngleichen Handlungen“ gilt, stellt schon ausdrücklich klar, dass die Unterlassungserklärung sich auch auf „alle kerngleiche Handlungen“ bezieht. Mit „kerngleiche Handlungen“ in Abgrenzung zu den „konkret bezeichneten Aussagen“ sind gerade „kerngleiche Produkte“ gemeint.
131Darüber hinaus war jedenfalls die auf den Hinweis des anwaltlichen Vertreters des Klägers im Schreiben vom 03.09.2014 dann weiter abgegebene Unterlassungserklärung der Beklagten zu 1) vom 12.09.2014 eindeutig umfassend abgegeben. Denn die Beklagte zu 1) führt im Anschreiben zu dieser Unterlassungserklärung erneut ausdrücklich aus, dass die Unterlassungserklärung nach der Rechtsprechung allein für die konkret bezeichneten Aussagen und „alle kerngleichen Handlungen“ gilt. Der Kläger hatte sie mit Schreiben vom 03.09.2014 gerade aufgefordert, „zu erklären, dass das Unterlassungsversprechen auch im Kern gleiche Verletzungshandlungen (bezüglich identisch und vergleichbar zusammengesetzter Produkte) erfasst“. Genau dieser Aufforderung kommt die Beklagte zu 1) nach, wenn sie erneut formuliert, dass die Unterlassungserklärung sich auch auf „alle kerngleichen Handlungen“ bezieht.
132Es ist aus Sicht des Gerichts spitzfindig, wenn der Kläger das Schreiben vom 12.09.2014 und die angefügte Unterlassungserklärung vom 12.09.2014 dahingehend auslegt, dass „die kerngleichen Handlungen“ sich nur auf die „bezeichneten Aussagen“ und damit nicht auch auf kerngleiche Produkte beziehen. Der Kläger hatte im anwaltlichen Schreiben vom 03.09.2014 gebeten, „zu erklären, dass das Unterlassungsversprechen auch im Kern gleiche Verletzungshandlungen (bezüglich identisch und vergleichbar zusammengesetzter Produkte) erfasst.“ Wenn die Beklagte zu 1) darauf antwortet, „die Unterlassungserklärung gilt nach der Rechtsprechung allein für die konkret bezeichneten Aussagen und alle kerngleichen Handlungen“, ist die Unterlassungserklärung aus Sicht des Gerichts nicht (mehr) allein auf die Produkte „A LRM mit CLA“ und „C -Kapseln“ beschränkt, sondern erfasst ebenso kerngleiche Produkte, für die mit „kerngleichen Aussagen“ geworben wird.
133Hätte die Beklagte zu 1) – wie vom Kläger im Schreiben vom 03.09.2014 gefordert – ein Unterlassungsversprechen ausdrücklich bezogen auf „im Kern gleiche Verletzungshandlungen (bezüglich identisch und vergleichbar zusammengesetzter Produkte)“ abgegeben, wäre damit die tatsächlich abgegebene Unterlassungserklärung vom 12.09.2014 weder weiter noch klarer gewesen. Denn die Formulierung „identisch und vergleichbar zusammengesetzte Produkte“ konkretisiert die von der Beklagten zu 1) gewählte Formulierung „kerngleiche Handlungen“ nicht. Nach beiden Formulierungen bleibt zu klären, ob ein möglicherweise in Zukunft von der Beklagten zu 1) auf den Markt gebrachtes Produkt, das die Beklagte mit kerngleichen Aussagen bewirbt, auch ein mit „A LRM mit CLA“ und „CKapseln“ kerngleiches Produkt ist.
134III.
135Der Ausspruch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit beruht auf § 709 ZPO.
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Referenzen
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