Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 1 O 230/14

Tenor

Der Beklagten wird verurteilt, an die Klägerin 30.238,48 EUR nebst Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank aus 29.944,30 EUR seit dem 21. 5. 2014 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrags.


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