Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 35 O 38/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 20.138,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 1. Oktober 2008 - abzüglich eines Zinsbetrages von 64,19 € - und vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 502,30 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

                            Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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