Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 10 KLs 1/14

Tenor

Auf die Erinnerung des Pflichtverteidigers wird der Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 10. Juli 2015 abgeändert:

Die Rechtsanwalt zu erstattenden Gebühren und Auslagen werden auf insgesamt

5.383,55 €

festgesetzt.


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