Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 25 T 114/15

Tenor

Auf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 127 GNotKG wird die Kostenrechnung vom 22. Dezember 2014 der Notarin in der korrigierten Fassung vom 24. Juni 2015 abgeändert.

In der Rechnung sind 160,65 € zu viel erhoben worden.

Der Gesamtbetrag der Rechnung zu den Urkunden wird auf 76,76 € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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