Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 17 Qs 47/15

Tenor

Die sofortige Beschwerde vom 05.10.2015 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Neuss vom 29.09.2015 wird als unzulässig verworfen.

Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.


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