Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 10 O 147/15

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass der zwischen dem Herrn X, wohnhaft X, und der Beklagten geschlossene Darlehnsvertrag vom 28.11.2007 mit der Kontonummer: X, durch dessen und des Klägers Widerruf in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandt wurde.

2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 571,44 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 21.04.2015 zu zahlen.

3.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.


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