Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 12 S 34/14

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 14.10.2014, Az. 57 C 4661/13, teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.500,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.05.2013 zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 651,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.05.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Anschlussberufung des Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 19% und der Beklagte zu 81%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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