Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 9 S 19/15

Tenor

1.       Das am 21.04.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf, AZ: 29 C #####/####, wird dahingehend abgeändert, dass die Klage abgewiesen wird.

2.       Der Beklagte hat die Kosten beider Rechtszüge zu tragen.

3.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4.       Die Revision wird nicht zugelassen.


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