Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 39 O 129/06 AktE

Tenor

Die angemessene Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Aaaaaa  auf die Hauptaktionärin wird auf 19,40 € je Stückaktie festgesetzt. Der Betrag ist ab dem 12.06.2003 mit 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Die Anträge gegen die Antragsgegnerin zu 1) werden zurückgewiesen.

Die Anträge der Antragsteller zu

2

3

5

7

12

28

29

31

werden als unzulässig zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin zu 2) trägt die Gerichtskosten, die Kosten des gemeinsamen Vertreters sowie die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller

2

3

5

7

12

28

29

31

die ihre Kosten selbst zu tragen haben.

Die Antragsgegnerin zu 1) trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.