Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 15 O 425/13

Tenor

1.       Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.045,81 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.08.2013 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe des Pkw Typ KIA CEED Dream L 1,4 Fahrzeug-Ident-Nr.: U5YHB311ADL075268 an die Beklagte.

2.       Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.029,35 € zu erstatten.

3.       Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 1.405,74 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 28.10.2015 zu zahlen

4.       Es wird festgestellt, dass die Beklagte mit der Annahme des Kraftfahrzeuges Pkw Typ KIA CEED Dream L 1,4 Fahrzeug-Ident-Nr.: U5YHB311ADL075268 seit dem 29.08.2013 in Verzug ist.

5.       Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

6.       Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits zu zu 1/3, die Beklagte zu 2/3.

7.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.