Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 11 O 274/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die Nutzung der Giebelwand/Gebäudeabschlusswand der Klägerin hin zum Grundstück der Beklagten auf der X, zu unterlassen und die Anbauten, insbesondere die Plakate, die Plakatverankerungen und die Beleuchtungseinrichtung zu entfernen.

                            Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 38.500,00 € zu zahlen.

                            Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 30 %, die Beklagte trägt 70 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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