Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 5 O 77/16

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.420,98 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.02.2016 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 80 %, die Beklagten als Gesamtschuldner 20 %.

Das Urteil ist für die Klägerin vorläufig vollstreckbar, für die Beklagten nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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