Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 7 O 138/17
Tenor
Versäumnisurteil
1.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.750,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.06.2017 zu zahlen.
2.
Die Verurteilung gemäß vorstehender Ziffer 1. erfolgt Zug um Zug gegen Übertragung von 3000 Genossenschaftsanteilen der 1801 E eG an die Beklagte.
3.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Kosten in Höhe von 1.082,90 € zu zahlen.
4.Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
5.Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen das Versäumnisurteil ist der Einspruch statthaft. Dieser muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Landgericht Düsseldorf, X-Straße, 40227 Düsseldorf, eingehen. Die Frist beginnt mit der Zustellung dieses Urteils. Diese Frist kann nicht verlängert werden.Der Einspruch kann nur durch eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden.Der Einspruch muss die Bezeichnung des angefochtenen Urteils (Datum des Urteils, Geschäftsnummer und Parteien) sowie die Erklärung enthalten, dass Einspruch eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und zu begründen, insbesondere sind Angriffs- und Verteidigungsmittel vorzutragen. Nur die Frist zur Begründung des Einspruchs kann auf Antrag verlängert werden, wenn dadurch der Rechtsstreit nicht verzögert wird oder, wenn wichtige Gründe für die Verlängerung vorgetragen werden. Dieser Antrag muss ebenfalls innerhalb der Einspruchsfrist bei Gericht eingehen. Wenn der Einspruch nicht oder nicht rechtzeitig begründet wird, kann allein deshalb der Prozess verloren werden.
3Zitiert von
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