Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 25 OH 5/17

Tenor

Auf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 127 GNotKG wird die Kostenrechnung vom in Gesalt der berichtigten Kostenrechnung vom betreffend die Urkunden des abgeändert.

In der Rechnung sind 4,76 € zu viel erhoben worden.

Der Gesamtbetrag der Rechnung wird auf 477,01 € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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