Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 19 OH 4/17

Tenor

Die Kostenrechnung des Notars mit der Nummer wird bestätigt.

Die außergerichtlichen Kosten des Beteiligten zu 2. werden der Landeskasse auferlegt. Im Übrigen werden außergerichtliche Kosten nicht erstattet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen