Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 25 T 555/16

Tenor

Auf den Antrag des Beteiligten zu 1. auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 127 GNotKG wird die Kostenrechnung vom 07.04.2016 (UR-NR. 163/2016) des Notars bestätigt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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