Versäumnisurteil vom Landgericht Düsseldorf - 2a O 108/22

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 4.620,70 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.10.2022 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gegen das Versäumnisurteil kann innerhalb von einem Monat ab seinem Zugang Einspruch eingelegt werden.


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