Schlussurteil vom Landgericht Düsseldorf - 4c O 71/22

Tenor

I.              Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlich entstandenen Anwaltskosten in Höhe von 4.623,15 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 9-Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. Juni 2022 freizustellen.

II.              Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte mit Ausnahme derjenigen Kosten, die für die Anrufung des unzuständigen Gerichts entstanden sind. Diese trägt die Klägerin.

III.              Das Urteil ist für die Klägerin in Höhe von 2.171,50 € vorläufig vollstreckbar und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollsteckenden Betrages vorläufig vollstreckbar sowie für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollsteckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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