Anerkenntnisurteil vom Landgericht Düsseldorf - 34 O 29/23

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an der Geschäftsführerin, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr gegenüber Verbrauchern mit der Angabe „Alles für 24 Euro im Monat.“ für Fitnessstudiodienstleistungen zu werben, wenn zum Beginn der Mitgliedschaft eine Anmeldegebühr von 29 € zusätzlich zum regelmäßigen monatlichen Mitgliedsbeitrag von 24 € pro Monat zu entrichten ist und die Angabe „Alles für 24 Euro im Monat.“ wie nachfolgend wiedergegeben in Alleinstellung ohne aufklärenden Hinweis (zum Beispiel mittels Hinweissternchen oder Hochzahl) ausgelobt wird.

Bild/Grafik nur in der Originalentscheidung vorhanden

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 238,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.06.2023 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.