Versäumnisurteil vom Landgericht Düsseldorf - Abschrift 7 O 186/23

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt,  an den Kläger einen Betrag von 45.170,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz daraus seit dem 12.07.23 zu zahlen.

2.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 2.002,41 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.08.2023 zu zahlen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 45.170,00 EUR festgesetzt.


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