Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 19 OH 20/23

Tenor

Die Kostenrechnung des Notars vom 07.11.2023 (RE-Nr.: K N01 – 2019) wird aufgehoben.

Der Notar wird angewiesen, die Kostenrechnung unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts, nämlich unter Zugrundelegung eines Geschäftswerts von 10.000.000,00 EUR, zu erstellen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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