Beschluss vom Landgericht Erfurt (8. Zivilkammer) - 8 O 895/23

Tenor

Die Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union vom 3. April 2025 wird zurückgenommen.

Gründe

1

Die Parteien haben das Ausgangsverfahren erledigt. Mit Schriftsatz vom 21. Januar 2026 nahm die Klägerin ihre Klage zurück. Mit Schriftsatz vom 22. Januar 2026 stimmte die Beklagte der Klagerücknahme zu.


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