Urteil vom Landgericht Essen - 42 HO 223/76

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 355.728,00 DM (i.W.: dreihundertfünfundfünfzigtausendsiebenhundertachtundzwanzig Deutsche Mark) nebst 5 % Zinsen seit dem 10. November 1975 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/5 und die Beklagte zu 3/5.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung der Klägerin in Höhe von 485.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.


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